Ausfuhrbestimmungen Norwegen
Ausfuhrbestimmungen und Fangbegrenzungen in Norwegen
Ausfuhrbestimmungen:
Neue Ausfuhrbestimmungen für Meeresfische
Mit Wirkung zum 01.01.2018 hat Norwegen eine neue Ausfuhrquote mit damit verbundener Registrierung von touristischen Fischereibetrieben eingeführt.
Alle Touristen, deren Reiseziel als touristischer Fischereibetrieb registriert ist, dürfen 20 Kg gefangenen Meeresfisch oder Fischprodukte ausführen. Ein zusätzlicher Trophäenfisch ist nicht mehr erlaubt, sondern Bestandteil der Ausfuhrquote. Als registrierter Fischereibetrieb ist der Eigentümer verpflichtet, die von seinen Touristen gefangenen Fische in Art und Menge den Behörden zu melden. Nach jetzigem Stand werden die Fänge täglich vom Bootsführer in eine Fangliste eingetragen. Folgende Arten sind meldepflichtig: Dorsch, Heilbutt, Seelachs, Steinbeißer, Rotbarsch.
Auch zurückgesetzte meldepflichtige Arten sind anzumelden und werden auch in dem Fangbuch erfasst.
Grenzkontrolle
Zur Ausreise muss jeder Angler/Anglergruppe eine Bestätigung mit sich führen, die aussagt in welchem registrierten Betrieb der Aufenthalt war. Diese Bestätigung erhalten Sie von uns mit den Reiseunterlagen.
Wichtig! Touristen, die Sportfischerei von einem nicht registrierten Betrieb aus betreiben, dürfen nur noch max. 10 Kg Meeresfisch ausführen! Diese neue Ausfuhrbestimmung betrifft nur die Ausfuhr von Meeresfischen. Sie können ergänzend noch Fisch von zertifizierten Betrieben (Lizenz für den Verkauf von Lebensmitteln) zukaufen, dies betrifft z.B. Räucherlachs aus Räuchereien, Frischfisch von Fischanlieferungsstellen. Hier bitte unbedingt die Kaufquittung aufheben.
Info: Berufsfischer haben in der Regel keine Lizenz Fisch an Privatpersonen zu verkaufen. Berufsfischer dürfen nur an Fischhändler oder Fischfabriken verkaufen!
Die Quote von 20 bzw. 10 Kg gilt für sieben Tage. Das bedeutet, dass ein Angler frühestens sieben Tage nach der Ausfuhr von Fisch wieder erneut Fisch ausführen darf.
Es besteht die Möglichkeit das die norwegische Fischereibehörde in Bezug auf die Art und Weise der Meldepflicht noch Änderungen erhebt. Stand unserer Informationen ist der Februar 2018.
Fangbegrenzungen und Fangverbote in Norwegen:
Folgende Fischarten sind ganzjährig geschützt und dürfen nicht beangelt werden:
Dornhai, Blauleng, Hummer, Roter Thun, Aal, Lippfisch, Heringshai, Seidenhai und Riesenhai (Brugde)
Seehasen sind in den Regionen Nordland, Troms und Finnmark ganzjährig geschützt.
Heilbutt (Atlantischer)
(Hippoglossus hippoglossus)
Generell darf kein Heilbutt über 2m Länge und/oder über 100 Kg Gewicht gelandet werden.
Folgende Fischarten haben Schonzeiten und dürfen nur zu bestimmten Jahreszeiten beangelt werden:
Rotbarsch
Nördlich des 62° N darf Rotbarsch nur in der Zeit vom 1. Juni bis 31. August beangelt werden.
Ist ein Rotbarsch Beifang, darf dieser entnommen werden. Um weiter Fänge zu vermeiden, soll die Angelstelle gewechselt werden.
Grönland-Heilbutt/schwarzer Heilbutt
(Reinhardtius hippoglossoides)
Nördlich 62° N - Angelverbot vom 01.09.-30.04.
Heilbutt (Atlantischer)
(Hippoglossus hippoglossus)
Südlich 62° N - Angelverbot vom 20.12.-31.03.
Weitere Informationen
Fiskeriderektoratet
Pb. 185 Sentrum, 5804 Bergen
Tlf: 55 23 80 00
postmottak@fiskeridir.no
https://www.fiskeridir.no/
Stand Januar 2018
Schonmaße beim Sportangeln für Touristen:
Fischart |
Gebiet |
Schonmaß |
Bemerkungen |
||
Dorsch |
Nördlich 62° N |
44 cm |
|||
Dorsch |
Südich 62° N |
40 cm |
|||
Flunder |
20 cm |
||||
Flügelbutt/Glassvar |
25 cm |
||||
Glattbutt |
30 cm |
||||
Schonmaße beim SportangelnSSHering |
Skagerrak |
18 cm |
Die Grenze des Skagerraks ist wie folgt definiert: In Richtung Westen durch eine gedachte, gerade Linie durch die Leuchttürme Lindesnes und Hanstholmen; In Richtung Süden durch eine gedachte, gerade Linie durch die Leuchttürme Skagen und Tistlarna. |
||
Hering (Nordseehering) |
20 cm |
||||
Hering (Norwegischer Hering) Laichend im Frühjahr |
25 cm |
||||
Heilbutt |
Nördlich 62° N |
80 cm |
Angelverbot vom 01.09.-30.04. |
||
Heilbutt (Atlantischer) |
Nördlich 62° N |
80 cm |
Angelverbot vom 20.12.-31.03. wenn mit anderem Fanggerät als Haken (z.B. Netz) geangelt wird. |
||
Heilbutt (Atlantischer) |
Südlich 62° N |
80 cm |
Angelverbot vom 20.12.-31.03. |
||
Kaisergranat |
13 cm |
Zu messen von der Spitze des Kopfhorns bis zum äußersten Ende der mittleren Schwanzflosse. Das Schonmaß ist ebenfalls erfüllt, wenn der Abstand von hinteren Ende der Augenhöhle bis zum äußersten Ende des Rückenpanzers (Carapax), gemessen entlang der Mitte des Rückenpanzers, mind. 4 cm beträgt. |
|||
Kammmuschel (nördliche) |
Bezirke Nordland, Troms und Finnmark |
6,5 cm |
Messvorgabe: Längste Länge vom Scharnierbereich bis zur gegenüberliegenden Schalenkante. |
||
Kammmuschel (große Pilgermuschel) |
10 cm |
Messvorgabe: Längste Länge der Schale. |
|||
Krabben |
Ab schwedische Grenze bis einschl. Bezirk Rogaland |
11 cm |
Messvorgabe: größetr Durchmesser des Panzers |
||
Krabben |
Nördlich des Bezirks Rogaland |
13 cm |
Messvorgabe: größetr Durchmesser des Panzers |
||
Rotbarsch |
Nördlich 62° N |
32 cm |
Fangverbot 01.01.-31.05. & 01.09.-31.12. |
||
Rotzunge |
28 cm |
||||
Rotzunge (echte) |
25 cm |
||||
Scharbe/Kliesche |
23 cm |
||||
Schellfisch |
Nördlich 62° N |
40 cm |
|||
Schellfisch |
Südich 62° N |
31 cm |
|||
Scholle |
Ausgenommen Skagerrak |
29 cm |
|||
Scholle |
Skagerrak |
27 cm |
Die Grenze des Skagerraks ist wie folgt definiert: In Richtung Westen durch eine gedachte, gerade Linie durch die Leuchttürme Lindesnes und Hanstholmen; In Richtung Süden durch eine gedachte, gerade Linie durch die Leuchttürme Skagen und Tistlarna. |
||
Seehecht |
30 cm |
||||
Seezunge |
24 cm |
||||
Steinbutt |
30 cm |
||||
Wittling |
32 cm |
Kontakt
Sportreisen Teltow
Bardowicker Weg 4f
21365 Adendorf
Telefon:
+49 (0) 4131 40 90 18-0
E-Mail:
info@sportreisen-teltow.de
Öffnungszeiten:
Mo-Di: 10-15
Mi: Geschlossen
Do-Fr: 10-14 Uhr