Ausfuhrbestimmungen Norwegen
Ausfuhrbestimmungen und Fangbegrenzungen in Norwegen
Ausfuhrbestimmungen:
Neue Ausfuhrbestimmungen für Meeresfische
Allgemein
Norwegen hat ab 2021 eine neue Ausfuhrquote mit damit verbundener Registrierung von touristischen Fischereibetrieben eingeführt. Alle Touristen, deren Reiseziel als touristischer Fischereibetrieb registriert ist, dürfen 18 Kg gefangenen Meeresfisch oder Fischprodukte ausführen. Ein zusätzlicher Trophäenfisch ist nicht erlaubt, sondern Bestandteil der Ausfuhrquote. Als registrierter Fischereibetrieb ist der Eigentümer verpflichtet, die von seinen Touristen gefangenen Fische in Art und Menge den Behörden zu melden.
Meldepflicht der gefangenen Fische:
Ihr Reiseziel nutzt das Ihren Reiseunterlagen beigefügte Meldeformular (Fangliste), oder eine Handy-App wo Sie ganz einfach Ihre Fänge eintragen können. In einigen Fällen steht ein Tablet-PC für die Eingabe zur Verfügung. Bitte denken Sie daran, dass der Betreuer/Hauseigentümer vor der Abreise die Adresse des Betriebes sowie die Org.-Nr. auf der Fangliste einträgt und unterzeichnet. Bitte unbedingt eine Kopie der unterschriebenen Fangliste mit sich führen, bzw. einen Ausdruck der in der App eingetragenen Fische, falls Sie in eine Kontrolle kommen! Es wird dringend angeraten sich an die aktuellen Ausfuhrquoten pro Person zu halten.
Folgende Arten sind vom Eigentümer meldepflichtig:
Dorsch, Heilbutt, Seelachs, Steinbeißer und Rotbarsch.
Auch zurück gesetzte meldepflichtige Arten sind anzumelden!
Wichtig!
Touristen, die Sportfischerei von einem nicht registrierten Betrieb aus betreiben, dürfen keinen Fisch mehr ausführen! Diese neue Ausfuhrbestimmung betrifft nur die Ausfuhr von selbst gefangenen Meeresfischen. Sie können ergänzend noch Fisch von zertifizierten Betrieben (Lizenz für den Verkauf von Lebensmitteln) zukaufen, dies betrifft z. B. Räucherlachs aus Räuchereien, Frischfisch von Fischanlieferungsstellen. Hier bitte unbedingt die Kaufquittung aufheben. Süßwasserfische sind hiervon ausgenommen.
Info: Berufsfischer haben im Normalfall keine Lizenz Fisch an Privatpersonen zu verkaufen. Berufsfischer dürfen nur an Fischhändler oder Fischfabriken verkaufen!
Wichtig!
Durch die neuen Regeln des Fischereiministeriums in Norwegen ist es für die Ausfuhr von selbst gefangenem Fisch zwingend notwendig, dass Sie eine Rechnung/Bestätigung mit allen Namen der Mitreisenden sowie die offizielle Adresse des Vermieters mit Org.-Nr. bei sich führen. Wir haben Ihnen die entsprechende Rechnung/Bestätigung mit Adresse und Org.-Nr. den Reiseunterlagen beigefügt.
Bitte vergessen Sie diese Unterlagen in keinem Falle!
Heimtransport
Wenn Sie Norwegen verlassen, müssen Sie den Fisch bei Ihrer Abreise selbst transportieren.
Sie dürfen keinen Fisch für andere Personen transportieren, die nicht mit Ihnen reisen.
Sie dürfen maximal zweimal im Jahr Fisch exportieren.
Die Quote umfasst Fisch und Fischprodukte wie z.B. Fischfilets oder ähnliches.
Fanglisten
In Ihren Reiseunterlagen finden Sie Fanglisten die vom Fiskeridirektoratet gefordert werden. Hier müssen Sie den Namen des Betriebes mit Org.-Nr. sowie alle einfügen (finden Sie auf der Hausinformation) oder Sie lassen sich das Formular vor Ort abstempeln.
Wichtig!
Pro Boot muss ein Formular ausgefüllt werden und auf dem Formular alle auf dem Boot befindlichen Personen eingetragen werden. Pro Tag werden dann die Fische eingetragen. Am letzten Tag müssen Sie das Formular beim Hauseigentümer abgeben.
Wichtig!
Eine abgestempelte und unterzeichnete Kopie müssen Sie bei sich führen.
Achten Sie darauf, dass alle Reiseteilnehmer die Fisch ausführen wollen, auf der Kopie aufgeführt sind!
Fangbegrenzungen und Fangverbote in Norwegen:
Folgende Fischarten sind ganzjährig geschützt und dürfen nicht beangelt werden:
Dornhai, Blauleng, Hummer, Roter Thun, Aal, Lippfisch, Heringshai, Seidenhai und Riesenhai (Brugde)
Seehasen sind in den Regionen Nordland, Troms und Finnmark ganzjährig geschützt.
Heilbutt (Atlantischer)
(Hippoglossus hippoglossus)
Generell darf kein Heilbutt über 2m Länge und/oder über 100 Kg Gewicht gelandet werden.
Folgende Fischarten haben Schonzeiten und dürfen nur zu bestimmten Jahreszeiten beangelt werden:
Rotbarsch
Nördlich des 62° N darf Rotbarsch nur in der Zeit vom 1. Juni bis 31. August beangelt werden.
Ist ein Rotbarsch Beifang, darf dieser entnommen werden. Um weiter Fänge zu vermeiden, soll die Angelstelle gewechselt werden.
Grönland-Heilbutt/schwarzer Heilbutt
(Reinhardtius hippoglossoides)
Nördlich 62° N - Angelverbot vom 01.09.-30.04.
Heilbutt (Atlantischer)
(Hippoglossus hippoglossus)
Südlich 62° N - Angelverbot vom 20.12.-31.03.
Weitere Informationen
Fiskeriderektoratet
Pb. 185 Sentrum, 5804 Bergen
Tlf: 55 23 80 00
postmottak@fiskeridir.no
https://www.fiskeridir.no/
Stand Januar 2018
Schonmaße beim Sportangeln für Touristen:
Fischart |
Gebiet |
Schonmaß |
Bemerkungen |
||
Dorsch |
Nördlich 62° N |
44 cm |
|||
Dorsch |
Südich 62° N |
40 cm |
|||
Flunder |
20 cm |
||||
Flügelbutt/Glassvar |
25 cm |
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Glattbutt |
30 cm |
||||
Schonmaße beim SportangelnSSHering |
Skagerrak |
18 cm |
Die Grenze des Skagerraks ist wie folgt definiert: In Richtung Westen durch eine gedachte, gerade Linie durch die Leuchttürme Lindesnes und Hanstholmen; In Richtung Süden durch eine gedachte, gerade Linie durch die Leuchttürme Skagen und Tistlarna. |
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Hering (Nordseehering) |
20 cm |
||||
Hering (Norwegischer Hering) Laichend im Frühjahr |
25 cm |
||||
Heilbutt |
Nördlich 62° N |
80 cm |
Angelverbot vom 01.09.-30.04. |
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Heilbutt (Atlantischer) |
Nördlich 62° N |
80 cm |
Angelverbot vom 20.12.-31.03. wenn mit anderem Fanggerät als Haken (z.B. Netz) geangelt wird. |
||
Heilbutt (Atlantischer) |
Südlich 62° N |
80 cm |
Angelverbot vom 20.12.-31.03. |
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Kaisergranat |
13 cm |
Zu messen von der Spitze des Kopfhorns bis zum äußersten Ende der mittleren Schwanzflosse. Das Schonmaß ist ebenfalls erfüllt, wenn der Abstand von hinteren Ende der Augenhöhle bis zum äußersten Ende des Rückenpanzers (Carapax), gemessen entlang der Mitte des Rückenpanzers, mind. 4 cm beträgt. |
|||
Kammmuschel (nördliche) |
Bezirke Nordland, Troms und Finnmark |
6,5 cm |
Messvorgabe: Längste Länge vom Scharnierbereich bis zur gegenüberliegenden Schalenkante. |
||
Kammmuschel (große Pilgermuschel) |
10 cm |
Messvorgabe: Längste Länge der Schale. |
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Krabben |
Ab schwedische Grenze bis einschl. Bezirk Rogaland |
11 cm |
Messvorgabe: größetr Durchmesser des Panzers |
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Krabben |
Nördlich des Bezirks Rogaland |
13 cm |
Messvorgabe: größetr Durchmesser des Panzers |
||
Rotbarsch |
Nördlich 62° N |
32 cm |
Fangverbot 01.01.-31.05. & 01.09.-31.12. |
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Rotzunge |
28 cm |
||||
Rotzunge (echte) |
25 cm |
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Scharbe/Kliesche |
23 cm |
||||
Schellfisch |
Nördlich 62° N |
40 cm |
|||
Schellfisch |
Südich 62° N |
31 cm |
|||
Scholle |
Ausgenommen Skagerrak |
29 cm |
|||
Scholle |
Skagerrak |
27 cm |
Die Grenze des Skagerraks ist wie folgt definiert: In Richtung Westen durch eine gedachte, gerade Linie durch die Leuchttürme Lindesnes und Hanstholmen; In Richtung Süden durch eine gedachte, gerade Linie durch die Leuchttürme Skagen und Tistlarna. |
||
Seehecht |
30 cm |
||||
Seezunge |
24 cm |
||||
Steinbutt |
30 cm |
||||
Wittling |
32 cm |
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